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	<title>Stuttgart Inkasso</title>
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		<title>Recht zu bekommen muss man sich erst leisten können</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 07:14:04 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Prozessfinanzierer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage, ob man Recht bekommt hängt immer wieder auch davon ab, ob man es sich finanziell überhaupt leisten kann. Immer wieder stehen Gläubiger vor dem Problem, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, finanziell so schlecht dastehen, dass sie sich die Gerichts- und Anwaltskosten für einen eigentlich fast sicher zu gewinnenden Prozess nicht leisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, ob man Recht bekommt hängt immer wieder auch davon ab, ob man es sich finanziell überhaupt leisten kann.<br />
Immer wieder stehen Gläubiger vor dem Problem, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, finanziell so schlecht dastehen, dass sie sich die Gerichts- und Anwaltskosten für einen eigentlich fast sicher zu gewinnenden Prozess nicht leisten können.<br />
Gründe hierfür sind mittlerweile oft eine immense Anzahl an offenen Rechnungen, die die Kunden nicht bezahlen.</p>
<p>Die Kosten für Gericht und Anwalt gehen auch bei relativ geringen Streitwerten schnell in die Hunderte und Tausende Euro. Diese muss der Kläger jedoch erst einmal vorstrecken um überhaupt die Chance zu bekommen, dass das Gericht ihm Recht gibt.</p>
<p>Prozesskostenhilfe kann in vielen Fällen ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden, so dass es auch immer wieder vorkommt, dass ein aussichtsreicher Prozess einfach aus finanziellen Gründen nicht vor Gericht kommt.</p>
<p>Eine Lösung können hier teilweise Prozessfinanzierer sein. Diese werden jedoch oft erst ab einem bestimmten Streitwert (teilweise erst am einer Klageforderung von 50.000 Euro und mehr) tätig und verlangen dafür (zu Recht) eine Provision von 20-30 % der gewonnenen Summe.<br />
Auch dass ist also bei kleineren Forderung unter 10.000 Euro keine wirkliche Alternative. Zwar gibt es einige wenige Prozessfinanzierer, die auch solche Forderungen finanzieren, aber auch dann ist noch nicht sicher, dass diese die Finanzierung auch wirklich übernehmen werden.</p>
<p>Oft bleibt somit nichts anderes übrig als entweder die Forderung gleich abzuschreiben, oder zunächst zu versuchen irgendwie Geld aufzutreiben um die Kosten vorzufinanzieren. Keine optimale Situation, aber eine andere Idee sehe ich momentan auch nicht.</p>
<p>Weder der Staat noch der Anwalt können umsonst arbeiten. Von der Hoffnung und der Chance, dass der Prozess gewonnen wird und der Gegner dann auch noch wirklich bezahlt (was auch nicht gesagt ist), kann eben niemand leben.<br />
Aber vielleicht gibt es ja doch noch eine Lösung, um solche Probleme in Zukunft zu lösen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Gebührenwahnsinn in Hamburg</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/04/24/gebuhrenwahnsinn-in-hamburg/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 16:13:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[EMA]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
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		<category><![CDATA[Nachnahme]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer Zwangsvollstreckungssache mussten wir eine Einwohnermeldeamtsanfrage in Hamburg machen, da der Schuldner verzogen ist. Die Auskunft kostet 10 Euro, was an sich nichts besonderes ist. Die Gebühren schwanken von Gemeinde zu Gemeinde, die einen berechnen nur 5 Euro, andere dagegen 10 Euro, je nachdem wie es die Gemeinde beschlossen hat. Grundsätzlich schreiben wir in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Zwangsvollstreckungssache mussten wir eine Einwohnermeldeamtsanfrage in Hamburg machen, da der Schuldner verzogen ist.<br />
Die Auskunft kostet 10 Euro, was an sich nichts besonderes ist. Die Gebühren schwanken von Gemeinde zu Gemeinde, die einen berechnen nur 5 Euro, andere dagegen 10 Euro, je nachdem wie es die Gemeinde beschlossen hat.</p>
<p>Grundsätzlich schreiben wir in unsere Anfragen, dass die Gebühr gemeinsam mit der Auskunft in Rechnung gestellt werden soll oder direkt von unserem Konto eingezogen werden kann.</p>
<p>In der Regel funktioniert das auch ohne Probleme. Die ein oder andere Behörde schreibt uns dann zwar dennoch an und bittet vorab um Überweisung, meistens bekommen wir aber zusammen mit der Auskunft einen Gebührenbescheid.</p>
<p>In Hamburg jedoch ist alles anders. Dort verschickt man die Auskünfte grundsätzlich nur per Nachname.<br />
Das die Auskunft dann nicht mehr nur 10 Euro kostet, sondern stolze 14,38 Euro ist dort völlig egal.<br />
Auch die Tatsache, dass wir ausdrücklich um eine Rechnung oder um die Einziehung der Gebühr gebeten haben interessiert dort niemanden.</p>
<p>Der Aufschlag von 4,38 Euro scheint dort ebenfalls niemanden zu interessieren. Telefonisch teilte man mit, dass dies nunmal so sei und wir gerne weiterhin um eine Rechnung bitten dürften, es aber dennoch per Nachname eingezogen werden würde.</p>
<p>Satte 43,8 % Aufschlag ist wirklich ein ordentlicher Batzen Geld, der für nichts und wieder nichts berechnet wird. Und dass sogar noch gegen den ausdrücklichen Wunsch die Gebühren per Rechnung zu berechnen oder einzuziehen.<br />
Man könnte fast meinen, die Stadt Hamburg hätte eine Provisionsvereinbarung mit ihrem Postdienstleistungsunternehmen geschlossen um so über die sicherlich unzähligen Nachnahmesendungen die dort Tag für Tag verschickt werden, auch noch vom Porto zu profitieren.</p>
<p>So etwas ist schlichtweg eine Unverschämtheit und, wie auch der Mitarbeiter des zuständigen Bürgeramts zugab, völliger Quatsch.<br />
Er könne da jedoch nichts machen, dass sei eben eine Entscheidung der Regierung.</p>
<p>Ein Grund mehr, dass wir zukünftig unsere Einwohnermeldeamtsanfragen wieder auf elektronischem Wegen über unseren Dienstleister einholen. Der berechnet zwar auch einen kleinen Aufpreis, dafür haben wir jedoch die Auskunft sofort und günstiger ist es allemal.</p>
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		<title>Zur Wirtschaftlichkeit einer Klage</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/04/03/zur-wirtschaftlichkeit-einer-klage/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 12:17:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Rechthaberei]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftlichkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Natürlich ist es schön, wenn man nach einiger Zeit ein Stück Papier in den Händen hält, auf dem steht, dass man in der einen oder anderen Sache Recht hat. Kaufen kann man sich davon aber noch lange nichts. Aktuell haben wir einen Fall, in dem der Schuldner auf unser Aufforderungsschreiben hin eine Teilzahlung geleistet hat. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich ist es schön, wenn man nach einiger Zeit ein Stück Papier in den Händen hält, auf dem steht, dass man in der einen oder anderen Sache Recht hat. Kaufen kann man sich davon aber noch lange nichts.</p>
<p>Aktuell haben wir einen Fall, in dem der Schuldner auf unser Aufforderungsschreiben hin eine Teilzahlung geleistet hat. Damit war fast die Hälfte der Hauptforderung erledigt. Nach einigen Schreiben die hin und her gingen, verlor unser Mandant die Lust auf Verhandlungen und beauftragte uns, gegen unseren Rat hin, mit der Beantragung eines Mahnbescheids.<br />
Es kam wie es kommen musste. Die Gegenseite legte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und wir müssten nun die restlichen Gerichtskosten einzahlen, damit die Sache an das Streitgericht abgegeben wird.</p>
<p>Das Problem an der Sache ist nur, dass es sich um eine Leistung handelt, deren ordnungsgemäße Ausführung von der Gegenseite bestritten wird. Ein relativ komplizierter Sachverhalt, der doch arg ins Technische geht. Kurz: Ein Sachverhalt, über den man sich hervorragend streiten kann und bei dem die Chancen für einen Sieg vor Gericht weit unter 100 % liegen.</p>
<p>Der Mandant will nun eigentlich unbedingt Klagen. Betrachtet man jetzt aber die Sache mal rein aus wirtschaftlicher Sicht ist er wohl deutlich besser bedient, wenn er die Sache einfach auf sich beruhen lassen würde. Einen Teil der Forderung hat er schließlich bekommen. Rechnet man nun die zusätzlichen Gerichtskosten, sowie die Anwaltskosten zusammen kommt man auf eine Summe, die fast der Hauptforderung entspricht.<br />
Bei diesem Sachverhalt ist allerdings eher davon auzugehen, dass es auf einen Vergleich hinausläuft. Schon alleine, um die Kosten durch Sachverständige etc. nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.</p>
<p>Bei diesem Vergleich stehen die Chancen sicherlich nicht ganz schlecht, dass es auf 50 : 50 hinausläuft und die Parteien jeweils ihre Kosten selbst tragen.</p>
<p>Es würde also in dem Fall nicht viel von der Hauptforderung übrigbleiben, im Gegenteil. Im schlimmsten Fall zahlt der Mandant noch ein paar Euro drauf. Wirtschaftlich gesehen also völliger Unsinn, sich jetzt auch noch in einen Prozess zu stürzen, bei dem man wohl nicht unbedingt zu 100 % gewinnen kann.</p>
<p>Das probelm ist jetzt nur, dies dem Mandanten irgendwie schmackhaft zu machen. Ihm geht es, zumindest scheint es so, einzig und alleine ums Prinzip. Koste es was es wolle. Hauptsache er bekommt recht, wobei das mehr als fragwürdig ist.</p>
<p>Wir haben Ihm nun einmal unsere Empfehlung nahegelegt und vereinbart, in einigen Tagen noch einmal die Sache zu besprechen.<br />
Hoffentlich hat er bis dahin seine Meinung geändert. Schon aus Eigeninteresse sollte er hier nicht mehr Geld reinstcken, wie unbedingt nötig.<br />
Manchmal kommt eben doch die Wirtschaftlichkeit vor der Rechthaberei.</p>
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		<title>&#8220;Die Geldeintreiber &#8211; Gnadenlos gerecht&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 09:48:07 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Die Geldeintreiber]]></category>
		<category><![CDATA[Inkassounternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Kabel 1]]></category>
		<category><![CDATA[Klische]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit Montag sendet Kabel 1 täglich um 19 Uhr die Reihe &#8220;Die Geldeintreiber &#8211; Gnadenlos gerecht&#8221; und will damit den Zuschauern den Arbeitsalltag eines Inkassounternehmens nahe bringen. Wie es auch fast nicht anders sein kann für ein solches Format werden sämtliche Klisches gegenüber Inkassounternehmen bedient. Daher gehen Chef Sammy und sein Kollege Machete natürlich auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Montag sendet Kabel 1 täglich um 19 Uhr die Reihe &#8220;Die Geldeintreiber &#8211; Gnadenlos gerecht&#8221; und will damit den Zuschauern den Arbeitsalltag eines Inkassounternehmens nahe bringen.</p>
<p>Wie es auch fast nicht anders sein kann für ein solches Format werden sämtliche Klisches gegenüber Inkassounternehmen bedient. Daher gehen Chef Sammy und sein Kollege Machete natürlich auch nur in schwarz zum Schuldnerbesuch und stählen ihre Muskeln natürlich auch regelmäßig im Fitnessstudio. Das sich die beiden &#8220;seriösen Geschäftsmänner&#8221; gleich im Vorspann, der bei&#8221; Abenteuer Leben&#8221; gezeigt wurde, prügeln passt natürlich auch ins Bild vom bösen schwarzen Mann.<br />
Nett ist auch der angebliche Anwalt, der, wie sein Chef Sammy so treffend formuliert hat, immer schnell den Papierkram unterschreibt, damit die beiden Eintreiber loslegen können. Abgesehen davon, dass ich nicht davon ausgehe, dass der &#8220;Anwalt&#8221; wirklich über eine Zulassung als Rechtsanwalt verfügt, glaube ich nicht, dass sich auch nur ein Anwalt finden wird, der halbwegs seriös ist und sich für so ein &#8220;Unternehmen&#8221; hergibt.</p>
<p>Aber wen interessiert schon der wirkliche Arbeitsalltag eines seriösen Inkassounternehmens, wenn es doch, zumindest aus Sicht der Fernsehsehnder, viel spannender ist, wenn man sämtliche noch so realitätsfremde Klisches bedient und immer wieder das Märchen vom bösen schwarzen Mann erzählt, der notfalls mit brutaler Gewalt das Geld eintreibt. Das Ganze dann jedoch auch noch als Inkassounternehmen zu verkaufen ist an Unverschämtheit und Quotengier nicht mehr zu übertreffen.</p>
<p>Denn genau das ist es, was letztlich zählt. Die Quote muss stimmen.<br />
Ob man dabei nebenher noch eine ganze Branche in den Dreck zieht, die, von einigen Einzelfällen abgesehen, seriös und zuverlässig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die offenen Forderungen beitreibt, dass interessiert letztlich dort niemanden.</p>
<p>Da muss man sich auch nicht wundern, dass sicherlich in jedem Inkassounternehmen regelmäßig irgendwelche Gläubiger anrufen, die nichts gegen ein &#8220;härteres Vorgehen&#8221; haben. Erst letztlich hatten wir hier einen Anrufer, der genau das von uns wollte. &#8220;Gerne auch mit Finger abschneiden und so&#8221;, so seine Bitte an uns. Das wir solche Aufträge von vornherein ablehnen und den Anrufern auch dringend raten, von solchen Dingen zukünftig die Finger zu lassen ist für uns selbstverständlich. Und das sicherlich nicht nur für uns.</p>
<p>Es wird wirklich Zeit, dass das Fernsehen mal den wirklichen und realistischen Alltag eines Inkassounternehmens zeigt. Und wer weiß, wenn die Quote nicht wäre, hätte es dies vielleicht sogar schon mal gegeben.</p>
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		<title>Unheilbarer Zustellungsmangel</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/03/26/unheilbarer-zustellungsmangel/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 11:03:48 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neuzustellung]]></category>
		<category><![CDATA[Post]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungsbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Zustellungsfehler]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer eigenen Forderungssache gegen einen ehemaligen Mandanten haben wir vor einigen Wochen einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde auch problemlos zugestellt. Der von uns fristgemäß beantragte Vollstreckungsbescheid wurde ohne weiteres erlassen und an die Deutsche Post zur Zustellung mittels Postzustellungsurkunde gegeben. Eigentlich kein Problem. In der Regel trifft der Postbote niemanden an, wirft daraufhin das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer eigenen Forderungssache gegen einen ehemaligen Mandanten haben wir vor einigen Wochen einen Mahnbescheid beantragt.<br />
Dieser wurde auch problemlos zugestellt. Der von uns fristgemäß beantragte Vollstreckungsbescheid wurde ohne weiteres erlassen und an die Deutsche Post zur Zustellung mittels Postzustellungsurkunde gegeben.</p>
<p>Eigentlich kein Problem. In der Regel trifft der Postbote niemanden an, wirft daraufhin das Schreiben in den Briefkasten und vermerkt dies auf der Zustellurkunde, die er zur Bestätigung unterschreibt.</p>
<p>Eigentlich. Bei dieser Zustellung muss jedoch so einiges schief gelaufen sein. Laut Auskunft des zuständigen Rechtspflegers warf der Postbote den Vollstreckungsbescheid zwar in einen Briefkasten ein, jedoch in den völlig falschen. Aus der Zustellurkunde ergibt sich wohl, dass der Brief einige Straßen weiter in einen Briefkasten eingeworfen wurde. Nicht einmal der Schuldnername war identisch.</p>
<p>Das Amtsgericht teilte uns dies per Post mit (die sogar im richtigen Briefkasten gelandet ist) und teilte weiterhin mit, dass der Zustellungsmangel nicht geheilt werden kann und daher die Zustellung erneut auf Kosten der Post in Auftrag gegeben wurde.</p>
<p>Zum Glück haben wir in dem Fall ausnahmsweise eine Vorpfändung auf das Konto des ehemaligen Mandanten ausgebracht. Hätten wir dies nicht hätte es womöglich auch sein können, dass der Schuldner durch diese Verzögerung bei der Zustellung das Konto leergeräumt hätte und wir wieder auf dem Trockenen gesessen wären.<br />
So aber teilte uns die Bank bereits mit, dass genügend Guthaben vorhanden sei um unsere Forderung komplett zu begleichen.</p>
<p>Andernfalls wäre es sicherlich noch interessant geworden, ob wir in diesem Falle von der Post etwas bekommen hätten. Außergerichtlich sicherlich nicht und wegen so einer Summe lohnt sich der Aufwand vor Gericht fast nicht.</p>
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		<title>Selbstverrat</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/03/20/selbstverrat/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 16:51:06 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtstag]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
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		<category><![CDATA[Zufall]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt nicht selten vor, dass Schuldner von heute auf morgen einfach untertauchen. Einige stellen sich dabei auch wirklich geschickt an, so dass man sie entweder gar nicht, oder nur unter sehr großem Aufwand und meist auch nur mit hohem Geldeinsatz wieder aufspüren kann. Einer unserer Schuldner hat sein Versteckspiel eigentlich ganz gut geplant. Wir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es kommt nicht selten vor, dass Schuldner von heute auf morgen einfach untertauchen.<br />
Einige stellen sich dabei auch wirklich geschickt an, so dass man sie entweder gar nicht, oder nur unter sehr großem Aufwand und meist auch nur mit hohem Geldeinsatz wieder aufspüren kann.</p>
<p>Einer unserer Schuldner hat sein Versteckspiel eigentlich ganz gut geplant. Wir hatten zunächst auch etwas Mühe ihn zu finden und wenn uns nicht der Zufall zu Hilfe gekommen wäre hätten wir ihn womöglich auch gar nicht aufspüren können.</p>
<p>Zu unserem Glück jedoch hatte der Schuldner vor kurzem Geburtstag. Wie es heute üblich ist, ist er selbstverständlich auch bei Facebook registriert. Dort beglückwünschten ihn einige seiner Freunde. Einer dieser, jetzt vermutlich nur noch ein &#8220;Ex-Freund&#8221;, hatte wohl offensichtlich eine Einladung zur Geburtstagsfeier von ihm bekommen. Das problem war nur, dass er sich offensichtlich nicht mehr ganz sicher war, wo den das Geburtstagskind nun momentan wohnt. Er postete daher neben seinen Glückwünschen die Frage, ob der Schuldner noch da und da wohne und dort die Feier stattfinden würde.</p>
<p>Ein weiterer Freund bestätigte dann die Adresse, so dass wir ihm direkt den Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung vorbeischicken konnten. Und siehe da, dieser brachte nicht nur ein Vermögensverzeichnis mit, sondern konnte auch direkt einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der Forderung eintreiben, da wohl viele der Geburtstagsgäste Geld geschenkt hatten.</p>
<p>Die Restforderung konnten wir dann über eine Kontopfändung beitreiben.</p>
<p>Letztlich zeigt sich hier wieder einmal, dass man teilweise auch etwas Glück und eine gute Portion Zufall braucht, um eine Sache doch noch zum Erfolg führen zu können.</p>
<p>Der Geburtstag hat sich jedenfalls gelohnt. Vielleicht weniger für den Schuldner, dafür umso mehr für uns. Und das gute Gefühl, zumindest ein paar Schulden weniger zu haben ist doch eigentlich das schönste Geburtstagsgeschenk.</p>
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		</item>
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		<title>In eigener Sache: Angriff auf die Homepage am 09.02.2012</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/02/10/in-eigener-sache-angriff-auf-die-homepage-am-09-02-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 15:02:40 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Homepage]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern meldete Google, dass die Homepage als unsicher eingestuft wurde, da der Verdacht bestand, dass von hier aus schädliche Software verbreitet werden könnte. Aus diesem Grunde wurde beim Aufruf der Homepage eine Warnung angezeigt, dass die Seite unsicher sei. Zu dieser Einstufung seitens Google kam es dadurch, dass die Seite, auf welchem Wege auch immer, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern meldete Google, dass die Homepage als unsicher eingestuft wurde, da der Verdacht bestand, dass von hier aus schädliche Software verbreitet werden könnte. Aus diesem Grunde wurde beim Aufruf der Homepage eine Warnung angezeigt, dass die Seite unsicher sei.</p>
<p>Zu dieser Einstufung seitens Google kam es dadurch, dass die Seite, auf welchem Wege auch immer, mit Malware infiziert wurde. Diese hat Google bei seinem Routine-Scan der Seite entdeckt und daher die Seite vorläufig als unsicher eingestuft.</p>
<p>Aus diesem Grunde wurde die Homepage gestern Abend vorübergehend vom Netz genommen und in den Wartungsmodus versetzt.</p>
<p>Mittlerweile konnten sämtliche Schädlinge erfolgreich beseitigt werden, was auch eine erneute Prüfung durch Google und andere Dienste ergab.<br />
Die Homepage ist daher wieder völlig sauber und ungefährlich, so dass mittlerweile auch durch Google die Warnung zurückgenommen wurde und die Seite wieder im Normalbetrieb läuft.</p>
<p>Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Nachsicht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nebenkostenabrechnung völlig wirr</title>
		<link>http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/02/01/nebenkostenabrechnung-vollig-wirr/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 12:05:51 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mietsachen nehmen immer mehr zu und damit auch die Anzahl der Fälle, in denen die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt wurde. Meistens werden diese durch Hausverwaltungen o.ä. erstellt und sind problemlos nachzuvollziehen. Immer wieder kommt es jedoch auch vor, dass der Vermieter die Abrechnung selbst erstellt. Ein Fehler wie sich dann oft herausstellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mietsachen nehmen immer mehr zu und damit auch die Anzahl der Fälle, in denen die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt wurde. Meistens werden diese durch Hausverwaltungen o.ä. erstellt und sind problemlos nachzuvollziehen. Immer wieder kommt es jedoch auch vor, dass der Vermieter die Abrechnung selbst erstellt. Ein Fehler wie sich dann oft herausstellt.</p>
<p>Ein neuer Mandant bringt uns eine Forderungssache, in der der Mieter die Nebenkosten 2009 nicht bezahlt hat.<br />
Wie in solchen Fällen üblich lassen wir uns zunächst die Abrechnung sowie die dazugehörigen Belege vorlegen um diese zu prüfen.<br />
Schon alleine ein kurzer Blick über die Nebenkostenabrechnung zeigte, dass ein weiterer Blick in die dazugehörigen Belege dringend nötig ist um überhaupt etwas zu verstehen.</p>
<p>Die Belege dann zu beschaffen stellte sich als etwas schwierig heraus, da diese laut Aussage des Mandanten &#8220;im Chaos&#8221; nicht so schnell aufzutreiben seien. Letztlich wurden diese dann aber doch noch alle gefunden.</p>
<p>Da ich zusätzlich als Zwangsverwalter tätig bin, behaupte ich, dass ich eine Nebenkostenabrechnung nicht nur lesen kann, sondern auch weiß, wie eine solche auszusehen hat und wie man sie korrekt erstellt.<br />
Doch schon die erste Position lies mich an meinem Wissen zweifeln. Hierbei ging es um den Wasserverbrauch. Dieser wurde mit zwei Zählerständen berechnet, die schon alleine vom Verbrauch hier in diesem Fall nicht stimmen konnten. Die dazugehörige Abrechnung des Wasserversorgers brachte dann zutage, dass der Verbrauch fast fünfmal so hoch ist, wie abgerechnet. Auch die Differenz zwischen den direkt an den Versorger geleisteten Abschlagszahlungen und der Endabrechnung brachte nicht das dort berechnete Ergebnis. Egal wie man die Sache rechnete, der Verbrauch war nicht nachzuvollziehen.</p>
<p>Doch nicht alleine der Verbrauch machte Probleme, auch der Preis pro m³ war nicht nachvollziehbar.<br />
Auch hier kommt man nie und nimmer auf diesen Preis, noch nicht einmal, wenn man Wasser und Abwasser zusammenrechnet. Keine Chance.</p>
<p>Der nächste Punkt waren die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Heizungsüberprüfung. Hier wiesen die Belege einen völlig anderen Betrag aus, wie die Nebenkostenabrechnung. Nach Angaben des Mandanten rührt dies daher, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung die Belege nicht griffbereit waren und daher die Beträge aus dem Vorjahr einfach erneut übernommen wurden.<br />
Nicht gerade sauber, aber da die abgerechneten Beträge geringer sind, als die tatsächlichen Kosten, werden wenigstens nicht die Mieter zu Unrecht belastet.</p>
<p>Auch interessant war dann die Verteilung auf die einzelnen Wohneinheiten.<br />
Insgesamt sind es 6 Wohnungen in dem Objekt. Allesamt gehören dem Mandanten.</p>
<p>Dieser nahm nun die Gesamtkosten und, da er ja schließlich wusste, dass die Kosten auf die Quatratmeter umzurechnen sind, setzte er als Gesamtwohnfläche einfach 6 m² an. Die einzelnen Wohnungen wurden dann mit jeweils 1 m² ausgewiesen und die Sache war erledigt.<br />
Das im Mietvertrag aber sogar ausdrücklich eine Abrechnung nach Wohnfläche vorgesehen war, störte ihn nicht weiter.<br />
Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass die Wohnungen alle exakt gleich groß sind und man sich dann einfach ein bisschen Arbeit erspart hat ohne dass das Ergebnis darunter leiden würde. Aber dummerweise waren sämtliche Wohnungen unterschiedlich groß und wiesen dabei nicht gerade geringe Größenunterschiede auf.</p>
<p>Die Frage, ob den der Mieter die Abrechnung so akzeptiert hätte, brachte dann das endgültige Aus für die Forderung.<br />
Der Mieter hatte sich an den Mieterbund gewandt und daraufhin durch einen Anwalt der Abrechnung ausdrücklich widersprochen.</p>
<p>Völlig zu Recht wie sich gezeigt hat. So kann man einfach nicht abrechnen und muss sich die Fehler und die finanziellen Einbußen nun auch selbst anrechnen. Es nutzt meist nichts, wenn man meint man könnte sich das Geld für einen Profi (Hausverwaltung, o.ä.) sparen. Letztlich rächt sich die Sparsamkeit dann doch und der Sparfuchs ist hinterher der Dumme und kann die Sache selbst bezahlen.</p>
<p>Wir haben ihm dann einige Hausverwaltungen genannt, von denen wir auf Grund eigener Zusammenarbeit wissen, dass man dort korrekte Abrechnungen erstellen kann, die noch dazu ohne großen Aufwand nachvollziehbar sind. Die Kosten hierfür sind zwar nicht umlagefähig, aber immer eine gute Investition.</p>
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		<title>Zu spät ist zu spät</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 11:12:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruchsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Notfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungsbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt sollte man sich wenigstens die Mühe machen, den Brief zu öffnen und zu schauen, ob die Forderung die dort geltend gemacht wird überhaupt besteht. Viele tun das nicht. Wenn man sich diese Mühe schon nicht macht, sollte man allerspätestens bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids mal nach dem Rechten sehen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt sollte man sich wenigstens die Mühe machen, den Brief zu öffnen und zu schauen, ob die Forderung die dort geltend gemacht wird überhaupt besteht. Viele tun das nicht.</p>
<p>Wenn man sich diese Mühe schon nicht macht, sollte man allerspätestens bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids mal nach dem Rechten sehen. Das Problem ist dann jedoch, dass der Gläubiger bereits einen Titel in der Hand hat, aus der er auch ohne die Einspruchsfrist abzuwarten, vollstrecken kann. Nun heißt es also schnell sein und der unberechtigten Forderung mittels Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid entgegentreten.</p>
<p>Der Einspruch bewirkt dann, dass die Sache doch noch vor Gericht verhandelt wird und der dort titulierte Zahlungsanspruch nicht rechtskräftig wird. Zwar kann weiterhin vollstreckt werden, jedoch kann auch auch dem etwas entgegensetzen.</p>
<p>Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid besteht eine sog. Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Schuldner. Notfrist bedeutet, dass diese zwingend einzuhalten ist und es nur in sehr sehr wenigen Ausnahmefällen hiervon eine Abweichung gibt.</p>
<p>Nun haben wir momentan einen ganz schlauen Schuldner.<br />
Im Vorfeld erhielt er von unserer Mandantschaft die Nebenkostenabrechnung per Einschreiben zugeschickt. Danach eine Mahnung sowohl für die Nebenkosten als auch für eine Monatsmiete.<br />
Einige Monate später erhalten wir das Mandat und schreiben den Schuldner an mit der Aufforderung binnen 10 Tagen zu bezahlen.<br />
Auch hierauf reagiert man nicht und auch alle weiteren außergerichtlichen Versuche, den Schuldner zur Zahlung oder zumindest zu einer Reaktion zu bewegen, scheitern.</p>
<p>Also wird das Mahnverfahren eingeleitet. Vollstreckungsbescheid wird fristgerecht beantragt und Mitte Dezember auch zugestellt. Dies ergibt sich aus der Zustellnachricht des Mahngerichts.</p>
<p>Daraufhin erhält der Schuldner, sozusagen als letzten Schuss vor den Bug, eine Vollstreckungsandrohung zugeschickt, auf die er ebenfalls nicht reagiert. Da wir irgendwann nicht mehr nur mit der Vollstreckung drohen können, wurde beim Vollstreckungsgericht die Pfändung seines Kontos beantragt und auch durch Beschluss antragsgemäß bewilligt.</p>
<p>Da unser Schuldner nun besonders schlau ist, nimmt er sich einen Anwalt, der für ihn Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht einlegt. An sich ist das ja auch der völlig richtige Weg, jedoch hat man dort wohl die Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung übersehen. Der Einspruch ging also fast einen Monat zu spät beim Mahngericht ein, so dass dieser eigentlich verworfen werden müsste.</p>
<p>Das Mahngericht gab die Sache dann jedoch, aus welchen Gründen auch immer, da der Rechtsanwalt der Gegenseite den Einspruch, wie üblich, ohne Begründung eingelegt hatte, an das Prozessgericht ab.</p>
<p>Wir haben daher unseren Vertragsanwalt beauftragt die Sache dem Gericht darzulegen und auf die Notfrist hinzuweisen.<br />
Sollten nicht irgendwelche überraschenden Geschichten aufgetischt werden, sollte die Sache bald vom Tisch sein und der Einspruch als verspätet verworfen werden. Die Kontopfändung läuft jedenfalls solange ohne weiteres weiter.</p>
<p>Die Kosten für unseren Vertragsanwalt wird dann wohl der Schuldner zusätzlich zu den bereits entstandenen Gebühren zu tragen haben.<br />
Dann kann er sich wirklich bei seinem Anwalt bedanken, der wird dafür dann nämlich sicherlich auch noch ein paar Euro wollen.</p>
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		<title>Auf die harte Tour</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 07:48:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beugehaft]]></category>
		<category><![CDATA[Eidesstattliche Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldner]]></category>
		<category><![CDATA[Verhaftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Schuldner versuchen sich vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu drücken ist fast schon normal und irgendwie auch verständlich. Die Konsequenzen sind nicht unbedingt erstrebenswert und haben mit Sicherheit auch die ein oder andere Einschränkung zur Folge. Meist sind die Schuldner dann jedoch so einsichtig, dass sie spätestens nach einer weiteren Ladung zum Termin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schuldner versuchen sich vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu drücken ist fast schon normal und irgendwie auch verständlich.<br />
Die Konsequenzen sind nicht unbedingt erstrebenswert und haben mit Sicherheit auch die ein oder andere Einschränkung zur Folge. Meist sind die Schuldner dann jedoch so einsichtig, dass sie spätestens nach einer weiteren Ladung zum Termin auch erscheinen und, wenn auch nicht gerne, die eV abgeben.</p>
<p>Einige seltene Exemplare treiben das Spielchen dann sogar soweit, dass nur noch ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung beantragt werden kann und dieser dann durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird, bzw. dann endlich eingesehen wird, dass die Zeit für Spielchen nun wirklich vorbei sind und die eidesstattliche Versicherung dann doch noch freiwillig abgegeben wird.</p>
<p>Einer unserer Schuldner meinte jedoch, uns auf die Probe stellen zu müssen.<br />
Nach erfolgloser Ladung des Gerichtsvollziehers beantragten wir einen Haftbefehl beim Amtsgericht, der auch sehr zügig erlassen wurde.<br />
Den Haftbefehl schickten wir daraufhin mit einem Verhaftungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, der daraufhin, mit dem Haftbefehl &#8220;bewaffnet&#8221;, die Wohnung des Schuldners aufsuchte. Dieser öffnete daraufhin, offensichtlich etwas überrumpelt und gerade erst wach geworden, die Türe, woraufhin im der Gerichtsvollzieher eröffnete, dass er entweder nun die eidesstattliche Versicherung abgeben könne, oder er den Haftbefehl nun umgehend vollstrecken wird und ihn in die JVA bringen lassen wird.</p>
<p>Raffiniert wie der Schuldner nun zu sein glaubte, weigerte er sich auch weiter, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, woraufhin der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Verhaftung erklärte und diesen dann mit Hilfe der Polizei ins Gefängnis bringen lies.</p>
<p>Da unser Schuldner jedoch einer von der ganz gerissenen Sorte ist, meinte er den Versuch wagen zu können, sich auch dort noch etwas zu weigern, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Spätestens nach 24 Stunden wäre er sowieso wieder raus, dachte er laut eigenen Angaben.<br />
Das Problem aus seiner Sicht war nur, dass die 24 Stunden vergingen und er nach wie vor hinter Gittern saß.</p>
<p>Aus welchen Gründen auch immer, aber der Schuldner hielt es sage und schreibe fast 14 Tage im Gefängis aus, ehe er die Gefängisleitung bat einen Gerichtsvollzieher zu besorgen, der ihm die eidesstattliche Versicherung abnimmt. Dieser kam dann auch sogleich und die Sache war erledigt.</p>
<p>Aus dem Vermögensverzeichnis ergaben sich dann einige kleinere Ansatzpunkte für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die wir daraufhin auch direkt einleiteten. Spätestens die Kontopfändung schien ihm dann jedoch den Rest gegeben zu haben, denn daraufhin meldete sich der Schuldner bei uns und bat um Ratenzahlung. Diese bedient er nun seit einiger Zeit stets pünktlich und in voller Höhe.</p>
<p>Manchmal ist es wirklich unverständlich, wieso manche Schuldner es wirklich zum Äußersten kommen lassen, nur um hinterher die Erkenntnis erlangt zu haben, dass sie aus der Sache weder herauskommen, noch dass die Sache dadurch günstiger wird.<br />
Zum Glück merkt die große Mehrheit der Schuldner wenn sie endgültig verloren haben und der Kampf die Sache nur noch verschlimmert und verteuert. Aber der ein oder andere unverbesserliche Schuldner ist immer wieder mal dabei. Denen bringen wir es dann eben auf die harte Tour bei, indem sie die Konsequenzen zu spüren bekommen und notfalls wirklich auch mal für eine Weile hinter Schloss und Riegel verbringen.<br />
Jeder so wie er mag.</p>
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