Archiv für die Kategorie „Allgemein“

Frohe Weihnachten

Alles Mandanten und Lesern wünsch wir auch auf diesem Wege

Frohe Weihnachten

und ein erfolgreiches Jahr 2012!

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Vorsicht, Verjährung zum 31.12.2011

Alle Jahre wieder steht nicht vor Weihnachten vor der Türe, sondern auch die Verjährungseinrede.

Dieses Jahr trifft es sämtliche Forderungen aus dem Jahr 2008, die bisher nicht tituliert, d.h. für die es noch kein rechtskräftiges Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid gibt.
Mit der Verjährungseinrede, die der Schuldner erheben muss, wird dieser von seiner Zahlungsverpflichtung frei und Sie bleiben letztlich auf Ihrer Forderung sitzen.

Für alle, die diese negative Rechtsfolge bzw. das Risiko der Verjährung noch auf den letzten Drücker verhindern wollen bietet sich das Mahnverfahren an. Bei rechtzeitiger Beantragung eines Mahnbescheids wird die Verjährung vorläufig gehemmt und nach Erlass des Vollstreckungsbescheids ist dann das Risiko entgültig gebannt. Danach haben Sie 30 Jahre Zeit sich um die Forderung zu kümmern, ohne das sich der Schuldner noch auf die Verjährung der Forderung berufen könnte.

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten und helfen Ihnen, das Mahnverfahren durchzuführen.

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Unzustellbar

Es passiert in letzter Zeit deutlich öfter als sonst, dass Briefe mit einem meist unleserlichen Stempel der Post als unzustellbar zurückkommen.

Teilweise mag das ja auch stimmen, teilweise kann es jedoch schlicht und einfach nicht stimmen, da die Adresse einige Tage zuvor selbst überprüft wurde.

Ist es den so schwierig, dass man einen Brief, der noch dazu nicht gerade günstig ist, zustellt, wenn die Empfänderanschrift nachweislich existiert und ein beschrifteter Briefkasten vorhanden ist?
Man könnte manchmal meinen, die Briefe werde nicht einmal mehr auf die jeweilige Tour mitgenommen, sondern erhalten bereits im Depot den Stempel um danach wieder (mit etlichen Tagen Verzögerung) beim Absender zu landen.

Meistens kommt dann jedoch der nächste Brief, der an exakt die gleiche Adresse ging, ohne Probleme an. Wie das gehen soll weiß ich beim besten Willen nicht. Wahrscheinlic wechselt der Empfänger täglich das Schild am Briefkasten aus um die Post absichtlich zu verwirren. Wer weiß.

Schade nur, dass die hier verfügbaren privaten Postanbieter meist noch unzuverlässiger sind wie die Post. Das zu toppen ist eigentlich schon eine Leistung, aber lassen wir das. Mangels Alternativen werden wir uns wohl noch eine Weile lang mit dem “Gelben Riesen” abfinden müssen.

An 0,55 Euro ist ja nun mal auch wirklich nichts mehr verdient, da macht es wirtschaftlich schon Sinn, wenn ein und der selbe Brief zweimal frankiert wird.

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So ein Pech aber auch…

Vor einigen Tagen erhielten wir eine Anfrage, ob wir eine Rechnung über rund 200 Euro bearbeiten würden.
An sich kein Problem, solange die Voraussetzungen vorliegen, die Rechnung also korrekt gestellt wurde, keine Einwände vorliegen und bereits Verzug vorliegt.

Der potentielle Mandant wollte uns die Rechnung vorab per Fax zusenden. Als das Fax da war reichte jedoch ein flüchtiger Blick um zu erkennen, dass hier offensichtlich kein Profi am Werk war. Ganz im Gegenteil. Abgesehen davon, dass noch nicht einmal ein Datum oder eine Empfängeranschrift vorhanden waren, enthielt die “Rechnung” nicht einmal das Wichtigste, eine Rechnungssumme.
Es war auch keine Leistung bezeichnet o.ä., woraus man eventuell auf den Rechnungsbetrag schließen könnte. Nichts!

Wir teilten dem potentiellen Mandanten daraufhin mit, dass wir die Sache so nicht bearbeiten können, er sich aber,
nachdem er dem Schuldner eine ordentliche Rechnung gestellt hat und dieser nach wie vor nicht bezahlt, sich gerne mit der korrekten Rechnung erneut an uns wenden darf.

Die Antwort folgte dann promt. “Ich hab ein anderes Unternehmen gefunden, dass die Sache für mich macht. Tja!”
Tja, genau das dachten wir auch. Was uns da wohl für ein dicker Fisch durch die Lappen gegangen ist. Wir hätten auf einen Schlag reich werden können. So ein Mist aber auch.

Interessant wäre jedoch zu erfahren, wo der “Rechnungssteller” den nun gelandet ist. Besonders seriös kann das Unternehmen nicht sein.
Entweder dort bearbeitet man die Sache nach dem Motto “Könnte ja klappen”, oder man will den Mandanten einfach nur selbst über den Tisch ziehen. Wie auch immer, seriös ist anders und trägt sicherlich nicht dazu bei, dass die Branche einen besseren Ruf bekommt.
Aber letztlich muss jeder selbst wissen, was er für Mandate will, wie er sie bearbeitet und welchen Ruf er sich aufbauen will. Wir lehnen lieber mal ein Mandat ab, wenn wir der Meinung sind, dass etwas nicht stimmt, als das wir es auf Teufel komm raus mit allen Tricks versuchen und dabei sowohl den Mandanten als auch den Schuldner über’s Ohr hauen. Aber letztlich bekommt jeder für seine krummen Touren früher oder später die Quittung präsentiert. Auch und gerade negative Erfahrungen mit einem Unternehmen sprechen sich rum.

Unser Ziel ist jedenfalls nicht möglichst schnell in die Fußstapfen von Moskau Inkasso & Co. zu treten, sondern seriöse und professionelle Inkassodienstleistungen zu erbringen, die sich im Rahmen des Gesetzes bewegen.

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Versprechen sind zum brechen da

Immer wieder kommt es vor, dass man mit einem Schuldner eine Ratenzahlung zur Tilgung seiner Schulden vereinbart.
Man kommt ihm etwas entgegen, vor allem dadurch, dass er nicht die gesamte Forderung auf einmal begleichen muss.
Der Dank dafür ist dann leider immer wieder, dass entweder die Vereinbarung gar nicht erst zurückgesandt wir oder dass sich der Schuldner nicht daran hält. Meistens herrschaft dann auch noch großes Unverständnis, wenn man später dann nicht mehr ohne weiteres zu Zugeständnissen bereit ist. Es sei einfach “dumm gelaufen” damals, aber man hätte sich wirklich daran gehalten wenn es irgendwie möglich gewesen wäre. Ausflüchte und Entschuldigungen sind dann schnell bei der Hand.

Das es aber, zumindest wenn man nie vor hatte, sich an die Vereinbarung zu halten, sie aber dennoch unterschrieben hat, deutlich teurer wird, wenn die Sache dann später doch noch per Mahnbescheid geltend gemacht werden muss, dass jedenfalls scheint sich niemand vorher zu überlegen. Zudem enthält eine Teilzahlungsvereinbarung immer auch ein Schuldanerkenntnis und zumeist auch noch die Passage, dass der Schuldner keinerlei Einwände oder Einreden erhebt. Er schneidet sich in diesem Falle somit selbst die Möglichkeit der Verjährungseinrede ab. Dies ist für ihn bitter, für uns jedoch selten ein Problem, da die Forderungen meist noch lange nicht verjährt sind.

Sicherlich lässt sich durch eine Teilzahlungsvereinbarung, die man in der Absicht abschließt, sie nie einzuhalten, etwas Zeit gewinnen, auf weitere Zugeständisse oder gar Verständnis muss man dann jedoch auch nicht mehr hoffen. Insgesamt dürfte die Rechnung eher für den Schuldner als für den Gläubiger schlecht aussehen. Der Schuldner hat sich sämtliche Einreden abgeschnitten, die Forderung anerkannt und auch noch die Kosten komplett übernommen, dafür hat er, im Besten Fall, ein paar Wochen gewonnen. Der Gläubiger hingegen hat zwar etwas Zeit verloren, dafür jedoch eine abgesicherte und unbestreitbare Forderung, die noch dazu mit momentan fast schon fürstlichen Verzugszinsen verzinst wird.

Auch hier gilt außerdem das Sprichwort: “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht”. Deshalb sollte man sich vorher überlegen, ob der vermeintlich gute Trick am Ende nicht vielleicht doch nach hinten los geht und man sich mehr Probleme eingehandelt hat, als das man einen Nutzen daraus ziehen könnte.

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Wir machen Urlaub vom 01.08. – 14.08.2011

In der Zeit vom 01. August 2011 bis einschließlich 14. August 2011 sind wir im Urlaub.
Das Büro ist ab dem 15. August 2011 wieder wie gewohnt besetzt.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 01522 / 7392265 auch während unseres Urlaubs.

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Aus Fehlern kann man lernen, muss man aber nicht

Es kommt immer ieder vor, dass man eine Forderungssache übertragen bekommt und man sich fragt, woher man den Namen des Schuldners schon einmal gehört hat. Irgendwie kommt er einem bekannt vor, nur kann man ihn nicht direkt zuordnen.

Eine Suche in den Schuldneradressen bringt dann oft die Erkenntnis, dass man den oder die Schuldnern vor einiger Zeit schon einmal in einer anderen Sache hatte. Meist kommt dann auch nach und nach die Erinnerung um was es damals genau ging.

Wenn ich dann jedoch sehe, dass der Schuldner nicht nur beim gleichen Mandanten erneut in der Kreide steht, sondern, wie bereits beim ersten Mal, vier bis fünf Mahnungen verschickt wurden, ehe man endlich einmal ernst gemacht hat, dann verstehe ich es nun wirklich nicht mehr.
Es spricht ja nichts dagegen, wenn man einen ehemaligen Schuldner wieder als Kunden bedient. Generell spricht auch nichts dagegen, ihm etwas auf Rechnung zu liefern, sofern man sich dem Risiko bewusst ist. Unverständlich ist für mich jedoch, wieso man in so einem Fall erneut vier bis fünf Mahnungen verschickt, obwohl man weiß, wie es damals gelaufen ist.

Gutmütigkeit in allen Ehren, aber so etwas würde ich nicht tun. Irgendwann zahlt er gar nicht mehr und dann?
Vor allem, wenn man bereits in der Vergangenheit die Erfahrung machen musste, dass er auf Mahnungen nicht reagiert, sondern erst merken muss, dass es jetzt eng wird.

Bei mir ist nach zwei, allerhöchstens drei Mahnungen das Ende der Fahnenstange erreicht. Natürlich hat man immer wieder Mandanten, da weiß man ganz genau, dass es einfach etwas länger dauert. Da weiß man aber auch, dass das Geld in jedem Fall kommt.
Ewig lasse ich mir jedoch nicht auf der Nase herumtanzen, irgendwann müssen den Drohungen auch mal die Konsequenzen in Form eines Mahnbescheids folgen.

Aber manche scheinen es einfach nie zu lernen, oder aber, sie wollen, dass wir uns auch noch etwas daran verdienen können.
Auch nett, eigentlich.

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Lieber auf die teure Art

Manchmal könnte man wirklich meinen, dass einige Schuldner es einfach brauchen, dass die Forderungen höher und höher werden.
Anstelle die Rechnung einfach zu bezahlen warten manche lieber, ob sich des irgendwann etwas tut und es wirklich ernst wird.
Gemeint sind damit nicht diejenigen, die es sich einfach nicht leisten können, die Rechnung zu bezahlen, sondern diejenigen, die es einfach darauf anlegen und versuchen ob es vielleicht klappt, dass man sich nach einiger Zeit in die Verjährung retten kann ohne auch nur einen Cent für die neue Couch, den neuen Fernseher oder was auch immer bezahlt zu haben.

In einem aktuellen Fall haben wir mal wieder so einen Schuldner.
Eigentlich hat er gerade Geld genug, einen mehr als nur ordentlichen Verdienst, ein eigenes Haus was laut eigenen Angaben bereits bezahlt is und natürlich darf der Sportwagen vor der Doppelgarage auch nicht fehlen.

Wie zu erwarten reagierte er auf die erste Zahlungsaufforderung nicht. Auch telefonisch war er nicht zu erreichen.
Durch einen Besuch konnte dann jedoch endlich der Kontakt hergestellt werden. Weder Einwände noch sonstige Gründe für die ausstehende Zahlung wurden erhoben. Bereit die Forderung zu begleichen war er jedoch trotzdem nicht.
Auch die Aussicht, dass wir dann einen Titel besorgen und die Zwangsvollstreckung einleiten werden ließ ihn kalt.

Trotz des freundlichen und offenen Gesprächs und der eindringlichen Worte, dass man die Sache doch auch so ohne große Probleme und Kosten aus der Welt schaffen könnte, ging er nicht darauf ein. Es wäre ihm egal was wir nun machen würden, er würde jedenfalls nichts bezahlen.

Mittlerweile ist sowohl der Titel beschafft, als auch die Pfändung seines Bankkontos sowie seiner Lohnansprüche erledigt.
Die Bank konnte bereits auf einen Schlag die gesamte Forderung überweisen, so dass wir hier noch nicht einmal mehr den Arbetgeber bemühen müssen.

Vielleicht lernt der Schuldner was daraus, immerhin hat sich die ursprüngliche Forderung durch sein Verhalten fast verdoppelt.
Aber wenn es ihm so lieber ist soll es ja auch recht sein. So sind alle zufrieden und jeder hat das bekommen was ihm zusteht.

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Basiszinssatz steigt seit zwei Jahren endlich wieder

Erstmals seit der Anpassung im Juli 2009 (Basiszins: 0,12 %) stieg der Basiszins zum 01. Juli 2011 auf 0,37 %. Somit müssen Verbraucher künftig Verzugszinsen in Höhe von 5,37 %, Unternehmer in Höhe von 8,37 % bezahlen.

Nachdem ebenfalls zum 01. Juli 2011 die Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben wurden ist dies eine erfreuliche Entwicklung für alle Gläubiger.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Juni 2011 beträgt 1,25 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2011 um 0,25 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2010 hat 1,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2011 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 0,37 % (zuvor 0,12 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Juni 2011 (Nr. 96) bekannt gegeben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesbank vom 28.06.2011

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Letzte Chance – Er hat sie genutzt!

Ein Schuldner steht bei seinem Vermieter mit mehreren Tausend Euro in der Kreide. Die Rückstände werden nicht abgebaut und dadurch, dass meist auch nicht die gesamte Miete bezahlt wird, sammelt sich immer mehr an.

Der Schuldner arbeitet zwar, aber aus welchen Gründen auch immer bekommt er es nicht auf die Reihe, dass er davon seine Miete komplett bezahlt. Alles andere scheint wichtiger zu sein, wie er auch selbst zugibt.
Als letztes Mittel hat ihm nun sein Vermieter fristlos wegen der Mietrückstände gekündigt.

Wenig später, nachdem er die Kündigung erhalten hat, meldet er sich bei mir und bekniet mich, für ihn noch ein gutes Wort einzulegen, damit er jetzt endlich seine Schulden zurückzahlen kann und dennoch in der Wohnung bleiben kann. Man merkte, dass ihm die Kündigung wohl nicht nur einen ordentlichen Schock versetzt hat, sondern dass sie ihm wohl endlich auch die Augen geöffnet hat. Das es fast schon 5 nach 12 ist scheint er dadurch begriffen zu haben.

Als Zeichen seines guten Willens bringt er daraufhin sofort 200 Euro vorbei und nach Rücksprache mit dem Mieter konnte ich ihm eine letzte Chance einräumen. Das war mittlerweile vor rund fünf Monaten.

Seit dieser Zeit bezahlt er nicht nur seine Miete pünktlich, sondern meistens sogar noch einige Tage früher als vereinbart. Zudem bezahlt er auch weiterhin 200 Euro auf die Rückstände, so dass wir hier auch endlich Licht am Ende des Tunnels sehen. Spätestens in einem Jahr sollten wir es geschafft haben und dann endlich auch wieder auf dem Laufenden sein.

Der Schuldner hat es wirklich kappiert und seine letzte Chance genutzt. Eine weitere bekommt er nicht und so wie es aussieht benötigt er diese auch nicht. Ganz im Gegenteil. Aus einem Schuldner, der sein Leben nicht im Griff hat und dem einfach alles schief zu laufen scheinte, ist ein Schuldner geworden, der mittlerweile sogar ein paar Euro jeden Monat zur Seite legt, damit ihm so etwas nicht noch einmal passiert.

So sollte es eigentlich öfters laufen, dann würde der Job sogar noch mehr Spaß machen, wenn man sieht, dass sich wirklich etwas in den Köpfen und an der Einstellung ändert.

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