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Wieviele Chancen braucht ein Mensch?
Es gibt Schuldner, mit denen hat man einfach Mitleid, weil sie es im Leben, nicht nur wegen eigener Fehler, einfach schwer haben. Es gibt aber auch Schuldner, mit denen es das Leben gut meint und die eigentlich nur an sich selbst scheitern.
So einen Schuldner habe ich momentan. Mitte 30, Handwerksmeister, seit einiger Zeit selbstständig mit festem Kundenstamm die ihm ein regelmäßiges Einkommen verschaffen, weder verheiratet noch Kinder denen er Unterhalt bezahlen müsste. Eigentlich ein Schuldner der sein Leben mehr oder weniger im Griff hat. Eigentlich. Dieser Schuldner jedoch scheint absolut kein Verhältnis zum Geld zu haben und scheint in Geldfragen auch sehr schwerfällig zu sein, was die Entscheidungen angeht.
Die Forderung ist nicht besonders hoch, knapp 1.300 Euro. Die Forderung wird weder bestritten noch gäbe es hierzu auch nur die geringste Möglichkeit. Alles lief, nach Ansicht beider Parteien, sauber und ordentlich ab.
Wie üblich meldete sich der Schuldner auf meine Schreiben nicht. Weder auf das erste, noch auf das zweite. Telefonisch teilte er mir dann mit, er wolle die Angelegenheit in Raten abzahlen und wir vereinbarten eine monatliche Rate von 250 Euro. Die Sache wäre damit schnell erledigt gewesen, zumindest wenn der Schuldner die Vereinbarung zurückgeschickt hätte und die Ratenzahlung aufgenommen hätte.
Da dies nicht der Fall war wurde umgehend ein Mahnbescheid beantragt. Nach ca. 6 Wochen hatte ich dann den Vollstreckungsbescheid in Händen und gab ihm eine allerletzte Chance, indem ich Ihm die Zwangsvollstreckung androhte.
Zwischenzeitlich wurde dann aus den leider etwas spärlichen Informationen über den Schuldner einer seiner größten Kunden ermittelt, der ihm regelmäßig Aufträge erteilt. Um unnötige Kosten zu vermeiden rief ich ausnahmsweise dem Geschäftsführer des Unternehmens an, um herauszubekommen, ob der Schuldner für ihn arbeiten würde.
Der Geschäftsführer zeigte sich verständnisvoll und bot an, dass er dem Schuldner einen Vorschuss in Höhe unserer Forderung zinslos anbieten würde. Er würde dies mit ihm besprechen und sich dann in einigen Tagen wieder melden.
So war es dann auch. Der Geschäftsführer meldete sich bei mir und teilte mit, dass er dem Schuldner ebenfalls ins Gewissen geredet hätte. Dieser hätte zugegeben, dass er die Sache einfach verbockt habe und immer wieder vor sich her geschoben hätte. Er wolle nun endlich Raten zahlen und sich am gleichen Tag noch telefonisch melden. Dies tat er auch und wir vereinbarten erneut eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich 250 Euro.
Wie beim ersten Versuch wurde auch dieses Mal nichts draus. Die Vereinbarung wurde nicht zurückgeschickt und somit war die Sache erneut hinfällig und die Pfändung beim Kunden wurde diesem vorab per vorläufigem Zahlungsverbot angekündigt und beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
Ganz abgesehen von den Kosten, die sich der Schuldner allesamt hätte ersparen können, hatte der Schuldner wirklich mehr wie genug Chancen gehabt die Sache ins Reine zu bringen. Eine Unterschrift gleich zu Beginn hätte ihm und auch seinem Auftraggeber sehr viel Arbeit und Kosten erspart.
Sein Glück ist es wirklich, dass der Auftraggeber ein Mensch zu sein scheint, der mit einer übermäßig großen Portion Geduld und Verständnis gesegnet ist.
Aber vielleicht wacht er ja jetzt endlich auf, wenn er den Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts zugestellt bekommt. Wer weiß.
Wohin mit den Unterlagen
Am vergangenen Freitag rief mich eine Schuldnerin auf dem Handy an und meinte, ob ich kurz Zeit hätte, da es etwas Dringendes wäre.
Auf die Frage, was den so dringend wäre, antwortete die Schuldnerin, dass Sie gerade am sortieren sei und gerade unsere Schreiben in die Hände bekommen hätte. Nun wisse sie nicht so recht was sie damit machen solle. Vor allem nicht mit der erst kürzlich unterzeichneten Teilzahlungsvereinbarung wisse sie nicht wohin damit.
Ich erklärte ihr dann, dass sie damit theoretisch machen könne, was sie für richtig hält. Mein Tipp wäre jedoch, die Unterlagen sauber in einen Ordner zu heften und diesen sinnvoll zu beschriften, damit diese notfalls schnell wieder aufgefunden werden können.
Aber auch hiermit schien die Dame noch etwas überfordert zu sein. Sie fragte mich nämlich, ob ich den nicht jemanden vorbei schicken könnte, der die Unterlagen für sie abheftet.
Ich hielt es zunächst für einen Scherz, aber leider meinte sie es ernst. Etwas perplex erklärte ich ihr dann, dass sie das schon selbst erledigen müsse. Alternativ könne sie ja mal bei einem Büroservice anrufen und fragen, ob die sich um so etwas kümmern. Aber auch diese Nummer müsste sie schon selbst nachschlagen.
Es ist doch immer wieder erstaunlich auf was für Ideen manche Schuldner kommen. Die Dame ist seit mehreren Jahren arbeitslos, bei bester Gesundheit und sucht offensichtlich nur einen Dummen, der den Papierkram für sie erledigt.
Was sie mit ihren Unterlagen macht ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Meinetwegen kann sie sich damit die Wände im Schlafzimmer tapezieren oder was auch immer. Ich werde es jedenfalls nicht für sie machen.
Für blöd verkauft
Manche Schuldner meinen schon sie hätten die Weisheit wahrlich mit Löffeln gefressen. Nicht nur das sie sich teilweise völlig dumm bzw. ahnungslos stellen wenn es darum geht, dass eine Rechnung noch offen ist, man wird auch am laufenden Bank angelogen das sich die Balken biegen.
Erst heute meinte eine Schuldnerin, sie könnte mich für blöd verkaufen. Ich war schon mehrmals bei ihr zuhause und wir kannten uns daher schon. Heute war dann wie üblich die monatliche Rate fällig, die ich wie vereinbart abholen wollte.
Als ich zu ihr fuhr, besuchte ich vorher noch einige andere Schuldner und war ganz in der Nähe, nur ein paar Häuser weiter. Als ich dann heute morgen in die Straße einbog, sah ich, wie sie gerade mit einigen Einkaufstüten bepackt in Richtung ihrer Wohnung lief.
Nachdem ich dann kurz bei einem ihrer Nachbarn war um dort ebenfalls etwas abzuholen ging ich zu ihrer Wohnung und klingelte. Ich wusste ja, dass sie da war, da mal von der Nachbarswohnung einen direkten Blick auf ihren Eingang hat.
Erst beim dritten Klingeln meldete sie sich über die Sprechanlage und meinte, Frau XY, unsere Schuldnerin, sei nicht zuhause. Sie sei ihre Tante und Frau XY würde erst heute Abend wieder zurück sein. Außerdem sei sie gerade unter der Dusche gewesen und könne daher nicht mit mir sprechen.
Als ich der angeblichen Tante dann mitteilte, dass ich Frau XY gerade eben erst gesehen hatte, wie sie schwer bepackt mit Lebensmitteln in ihre Wohnung gegangen sei, tat sie so, als würde sie in der Wohnung schauen, ob die angebliche Nichte nun doch daheim sei.
Wie zu erwarten konnte sie sie natürlich nicht finden – wie auch, wenn die Tante doch eigentlich selbst die gesuchte Schuldnerin ist. Ich glaube sie merkte irgendwann, dass ich ihr die Nummer nicht so ganz abkaufe, jedenfalls bat sie dann doch um zwei Minuten Zeit um sich etwas anzuziehen, dann würde sie nach unten kommen und mir die Türe öffnen.
Einige Minuten später kam nicht etwa die ominöse Tante, sondern die Schuldnerin höchstpersönlich an die Türe. Sie sei im Wohnzimmer gewesen und ihre Tante hätte sie wohl nicht gefunden. Komisch nur, dass sie mir erst vor einigen Monaten geklagt hatte, dass sie keine Verwandten hier habe, sondern alle noch in der Türkei seien und auch noch nie hier gewesen wären.
Naja, immerhin hatte sie dann sogar die vereinbarte Rate zur Hand und der Besuch war trotz der fast schon bühnenreifen Schauspielleistung nicht ganz umsonst.
Trickreicher Schuldner
Es ging um Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen unserer Mandantin und ihrem damaligen Auftraggeber, der ihr noch rund 1.500 € schuldete.
Zunächst zeigte sich der Schuldner auf unser Schreiben hin kooperativ und einsichtig. Er teilte uns sogar schriftlich mit, dass er die Forderung unserer Mandantin in vollem Umfang inkl. Zinsen und Kosten anerkannen würde und schlug vor, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wie häufiger kam die gewünschte Ratenzahlung nicht zustande, da der Schuldner die Vereinbarung nicht zurücksendete und auch die Ratenzahlung nicht aufnahm. Stattdessen leistete er eine kleinere Einmalzahlung direkt an die Mandantin mit der Bitte, dass man die Sache ohne das Inkassounternehmen klären möge. Doch darauf ließ sich die Mandantin nicht ein, sondern bat uns beim zuständigen Mahngericht die Titulierung zu veranlassen.
Der Mahnbescheid wurde dem Schuldner dann am 24.12.2010 zugestellt und nachdem die zweiwöchige Frist abgelaufen war, wollten wir den Vollstreckungsbescheid beantragen. Zu diesem Zweck riefen wir kurz bei der Mandantin an, ob sie weitere Zahlungen erhalten habe.
Die Mandantin hatte tatsächlich eine Zahlung des Schuldners in Höhe der exakten Restforderung erhalten, jedoch wurde diese Buchung durch die Bank als Irrläufer postwendend zurückgebucht. Die Nachfrage bei der Bank ergab, dass der Schuldner wohl als Zahlunsgempfänger eine völlig andere Person angegeben hat, die übrigen Daten jedoch das Konto unserer Mandantin betreffen würden.
Ein Trick, den mittlerweile schon mehrere Schuldner versucht haben, um die Beantragung des Vollstreckungsbescheids zumindest um einige Tage hinauszuzögern. Was genau der Sinn dahinter ist konnte uns bisher keiner der Schuldner genau erläutern. Anscheinend soll es ein Tipp aus dem Internet sein.
Der Vollstreckungsbescheid wurde dann jedoch trotzdem beantragt, da die Zahlung von der Bank wieder zurückgebucht wurde. Der Schuldner wird also in den nächsten Tagen erneut Post vom Mahngericht bekommen und wir werden uns dann mittels einer Pfändung aus seinem Bankguthaben bedienen.
Dabei hätte er es eigentlich so viel günstiger haben können. Aber wer nicht hören kann muss eben fühlen.
Manchmal hat man Glück
In einer Forderungssache ging es um rückständige Miete für ein Gewerbeobjekt. Der Schuldner zahlte seit rund sechs Monaten seine Miete nicht mehr und versuchte, der Vermieterin aus dem Weg zu gehen.
Nachdem sich die Vermieterin an uns gewendet hat, wurde der säumige Miete zur Zahlung aufgefordert. Die erste Frist ließ er jedoch kommentarlos verstreichen, so dass die Vermieterin im die Kündigung des Mietvertrags androhte und wir eine letzte Frist zur Zahlung der Mietrückstände setzten.
Gleichzeitig wurde eine Anfrage beim zuständigen Schuldnerregister gemacht, ob dort irgendwelche Eintragungen vorhanden sind.
Und tatsächlich, im Schuldnerregister waren gleich zwei Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aus 2010 eingetragen.
So richtig rechnete in diesem Fall wohl niemand damit, dass der Schuldner die Meitrückstände auf einen Schlag begleichen könnte. Vielmehr richteten wir uns auf einen langen und nicht besonders aussichtsreichen Kampf ein.
Doch manchmal kommt es anders als erwartet. So auch in diesem Falle. Die letzte Frist lief heute ab und auf dem Konto war tatsächlich die gesamte Forderung inkl. Zinsen und Kosten eingegangen. Zwar fehlten ein paar Cent, jedoch lohnt es sich nun wirklich nicht deshalb noch weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mandantin scheint zufrieden zu sein, auch wenn sie dem Frieden noch nicht so recht traut. Schätzungsweise Mitte Februar wird der Schuldner wohl wieder mit der Miete im Verzug sein, so dass wir sicherlich noch öfter mit ihm zu tun haben werden. Aber für’s Erste ist die Sache mal erledigt.
Und dann wundern sie sich
Erst bestellt man irgendwas bei einer Firma, lässt es sich liefern und freut sich über die neueste Errungenschaft und vor lauter Freude vergisst man dann rein zufällig die Rechnung zu bezahlen.
Oder aber man lässt etwas reparieren was man ganz dringend benötigt, beispielsweise eine Waschmaschine, und wenn es dann wieder funktioniert ist die Rechnung schnell vergessen.
Meistens sind auch die von den Unternehmen dann versendeten Mahnungen wirkungslos. Die ehemaligen Kunden bzw. Schuldner ignorieren sie einfach, egal wie viele kommen.
Erst wenn die Unternehmen dann endgültig die Nase voll haben und ein Inkassounternehmen beauftragen, dann wundert man sich plötzlich wieso die Rechnung nun auf einmal so teuer ist.
So auch heute wieder bei einem Schuldner, der munter irgendwelche Unterhaltungselektronik bestellt hat, die Rechnung ignorierte und auch nach der fünften (!) Mahnung noch immer nicht reagierte.
Wir haben ihn also angeschrieben und zur Zahlung der Forderung zzgl. Verzugszinsen und Inkassokosten aufgefordert.
Er rief dann hier an und war schon leicht ungehalten, wieso die Forderung nun so hoch sei. Die Rechnung betrug damals lediglich um die 180 €, der Gläubiger hat Mahnkosten in Höhe von 5 € berechnet und wir haben unsere Inkassokosten in Höhe von 39 € berechnet.
Nachdem wir ihm nun jeden einzelnen Posten genaustens erklärt hatten, wollte er mit uns noch über die ursprüngliche Rechnung feilschen. Der Hinweis, dass er sich in diesem Fall an den Gläubiger wenden müsste, da wir an der Rechnung nichts kürzen werden, schien ihm völlig egal zu sein. Er verhandelte munter weiter, so dass man sich beinahe vorkam wie auf einem türkischen Bazar.
Offensichtlich hatten wir den längeren Atem und der Schuldner gab nach einiger Zeit klein bei und versicherte uns, dass er die Forderung bis spätestens nächste Woche Dienstag begleichen würde. Inklusive sämtlicher Zinsen und Kosten wie er extra nochmal betonte.
Kurze Zeit später klingelte das Telefon erneut und der Schuldner war schon wieder dran. Er habe sich die Sache überlegt. Seiner Meinung nach sei eines eine bodenlose Unverschämtheit, dass der Gläubiger nach nur fünf (!) Mahnungen und ungefähr 4 Monaten Wartezeit schon zu solchen Mitteln greift und ein Inkassounternehmen beauftragt.
Er wurde dann darauf hingewiesen, dass er sicherlich auch nicht 4 Monate auf sein Gehalt warten möchte, sondern gerne auch zeitnah für seine Leistung bezahlt werden will.
Dieser Vergleich schien sogar ihm einzuleuchten und es passierte etwas, was bisher nur sehr selten passiert ist:
Er entschuldigte sich für sein Verhalten und würde nun noch kurz direkt beim Gläubiger anrufen um sich auch bei diesem dafür zu entschuldigen. Er sehe es mittlerweile ein, dass der Fehler da wohl bei ihm zu suchen sei und würde wie vereinbart die Forderung begleichen.
Immerhin ist er zum Schluss dann doch noch einsichtig geworden, wenn auch für ihn zu spät. Wobei er in Zukunft wohl sicherlich etwas mehr auf seine Rechnungen und deren Zahlungsziele aufpasst.
Stammkunden
Teilweise wäre man froh, wenn der ein oder andere Schuldner seine Finanzen endlich in den Griff bekommen würde, teilweise ist es aber auch so, dass der ein oder andere auch fast schon zum Stammkunden wird.
Erst in den letzten Tagen bekamen wir wieder eine Forderungssache rein, bei der uns die Schuldnerin bereits aus diversen anderen Verfahren gut bekannt war.
Sie hatte mal wieder eingekauft, konnte mal wieder nicht bezahlen und unser Mandant hat sich mal wieder dazu hinreißen lassen, die Sache auf Rechnung zu machen. Und das, obwohl wir alleine für ihn bei dieser Schuldnerin in der näheren Vergangenheit bereits 4 Verfahren in ähnlichen Fällen bearbeitet hatten.
Zu seinem Glück konnten zwar bisher immer alle Forderungen komplett realisiert werden, aber mit fast 100 %iger Sicherheit hatten wir bereits wenige Wochen später erneut eine Rechnung der Schuldnerin auf dem Tisch die mal wieder nicht bezahlt wurde.
Glücklicherweise handelt es sich bei der Schuldnerin um eine doch relativ einsichtige und unkomplizierte Schuldnerin. Ohne große Diskussion meldet sie sich regelmäßig auf unser erstes Schreiben und überweist die Forderung dann samt Kosten und Zinsen binnen einiger Tage auf unser Konto.
Es gibt aber leider auch andere, nicht ganz so angenehme Stamm-Schuldner. Diese Spezies meint dann jedes mal Theater machen zu müssen und nicht nur endlose sondern auch völlig sinnlose Diskussionen über die Höhe der Kosten und der Zinsen führen zu müssen.
Einige meinen dann teilweise, dass sie ja schließlich regelmäßig mit uns zu tun haben und wir ja langsam einen Rabatt für sie einführen könnten.
Das noch niemand auf die Idee einer Flatrate oder eines Abos gekommen ist fehlt zum Glück noch.
Aber vielleicht verstehen es auch diese Schuldner eines Tages, dass es weder billiger noch schneller geht, wenn sie bei jeder Sache die gleiche Nummer abziehen.
Unseren Rat, dass es immer am billigsten und bequemsten ist, wenn sie ihre Rechnungen gleich bezahlen, scheinen die Meisten aber schlicht zu ignorieren und bescheren uns somit ein sicheres Einkommen.
Ein-Personen-Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung
In einer Forderungssache meldete sich der Schuldner auf unser Schreiben und teilte mit, dass er momentan nicht alles auf einmal bezahlen könne.
Gleichzeitig bot er an, dass er die Forderung in einigen Monatsraten abbezahlt.
Wir stimmten die Modalitäten des Vergleichs ab und übersendeten ihm eine Teilzahlungsvereinbarung. Darin enthalten war nichts, was nicht bereits besprochen und mündlich vereinbart wurde.
Dann, wenige Tage später, rief der Schuldner an und erklärte, er könne die Vereinbarung momentan noch nicht unterschreiben, da er sie erst durch seine Rechtsabteilung prüfen lassen müsste.
Auch dagegen spricht im Prinzip nichts. Einzig und alleine die Tatsache, dass er die Firma ganz alleine betreibt und weder Angestellte noch eine eigene Rechtsabteilung hat, ist dann doch etwas lächerlich.
Der Mandant brach in schallendes Gelächter aus, als er davon erfuhr und meinte, dass er noch nicht mal wüsste was das BGB sei.
Wie zu erwarten meldete sich der Schuldner dann einige Tage später und teilte mit, dass er mit seiner Rechtsabteilung gesprochen habe. Man sei sich dort jedoch wegen einer kleinen Textstelle nicht ganz sicher wie diese zu bewerten sei und sein Justiziar würde nun noch den Raten eines Rechtsanwalts einholen. Er werde aber wie vereinbart die erste Rate überweisen.
Naja, mal sehen was nun noch alles kommt. Vielleicht geht er ja nun wirklich mal zu einem realen Rechtsanwalt der ihm dann auch erklärt das alles seine Richtigkeit hat und er es sich nunmal selbst zuzuschreiben hat, dass er seine Forderung nun um einige Kosten erhöht hat.
Vielleicht geht er aber auch zu einem genauso erfundenen Rechtsanwalt wie es seine Rechtsabteilung ist. Wie es auch kommen mag, für Unterhaltung scheint gesorgt zu sein.
Frühes Weihnachtsgeschenk
In einer Sache aus 2009 hatten wir Anfang dieses Jahres eine Kontenpfändung ausgebracht. Die Bank teilte mit, dass das Konto mit gut 2.500 Euro im Soll stehe und daher momentan keine Zahlungen auf die Pfändung geleistet werden können.
Auch sonst hatte die Schuldnerin nichts was man irgendwie zu Geld machen könnte, so wurde die eidesstattliche Versicherung abgegeben und trotz intensiver Recherche konnten wir nicht mal ein paar Euro auftreiben.
Die Sache sollte dann für 6 Monate ruhen.
Aus welchem Grund auch immer wurde dann vor einigen Tagen beim Drittschuldner schriftlich nachgefragt, ob es zwischenzeitliche Veränderungen gibt.
Zwar steht die Antwort momentan noch aus, davon haben wir heute rund die Hälfte unserer Forderung durch die Drittschuldnerin überwiesen bekommen.
Nicht nur der Mandant wird sich über die zusätzliche Finanzspritze zur Weihnachtszeit freuen, auch für uns ist einiges angefallen was wir nun endlich abrechnen können.
So könnte es eigentlich weitergehen. Einige Schuldner haben wir von der Sorte noch.
Zustand der Pfandsache: Nicht verwertbar, total verdreckt
Vor kurzem erteilten wir in einer Zwangsvollstreckungssache einen Pfändungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Wir teilten dem Gerichtsvollzieher dabei speziell mit, dass er auf eine große CD, DVD und Schallplatten Sammlung achten solle, da der Schuldner damit prahlte. Er habe mehrere Tausend DVDs, CDs und Schallplatten, allesamt Original und auch noch mit der Originalplastikülle versehen.
Der Gerichtsvollzieher, übrigens ein ausgesprochen netter und hilfsbereiter Gerichtsvollzieher, suchte draufhin nur wenige Tage später die Wohnung des Schuldners auf, um nach pfändbarer Habe zu suchen.
Allerdings gestaltete sich dieses Vorhaben doch schwieriger als erwartet, da die Wohnung eher einer Müllhalde glich, als einer ordentlichen Wohnung.
Trotz allem ließ sich der Gerichtsvollzieher nicht vor seiner Aufgabe abhalten und suchte nach der besagten Sammlung. Er fand auch eine Sammlung, allerdings war diese Sammlung den Namen “Sammlung” nicht wert.
Lediglich eine knapp zweistellige Anzahl von diversen DVDs, die auf Grund ihres Inhalts FSK 18 sind, und durch den Gerichtsvollzieher auch nicht versteigert werden dürften. Auch der Zustand war nicht besonders. Von einer Plastikhülle war ebenfalls nichts zu sehen.
Wohl ganz im Gegenteil, wie mir der Gerichtsvollzieher dann telefonisch mitteilte. Die gesamte “Sammlung” sei total verdreckt gewesen, von Flecken überseht, von denen er noch nicht einmal wissen wollte, um was für Flecken es sich handelt und auch sonst in keinem verwertbaren Zustand. Er habe die “Sammlung” daher auch in unserem Interesse in der Wohnung belassen.
Eine richtige Entscheidung, angesichts der geringen Anzahl sowie des Zustands der Sammlung.
Auftragsgemäß nahm der Gerichtsvollzieher dann dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung an Ort und Stelle ab. Aber leider auch da war nichts brauchbares zu finden. Das Vermögensverzeichnis hätte er im Prinzip auch einmal mit den Worten “Ich hab nichts” quer überschreiben können und dies an Eides statt versichern.
Jetzt warten wir einfach mal ab, irgendwann kommt vielleicht auch er mal zu Geld und dann werden wir uns wieder bei ihm melden.
Sollten wir eines Tages die Wohnung aufsuchen müssen, werden wir uns vorsorglich besser mit Schutzkleidung und Handschuhen ausstatten.
